Da das Ninebot in der Lage ist, schneller als 6 km/h zu rollen, benötigt man dazu eine Haftpflichtversicherung und muss dies durch das Versicherungskennzeichen kenntlich machen. Da der 29-Jährige für sein Ninebot keine Versicherung abgeschlossen hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen ...
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