Abzugsfähig sind zudem Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung. Selbstständigen wird für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge ein Abzug von derzeit bis zu 23 Prozent vom steuerbereinigten Gewinn gewährt. Beim Elternunterhalt ist es ...
from Google News
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen