Freitag, 23. Februar 2018

Versicherung: Das müssen Rollerfahrer jetzt beachten

Auch für die so genannten E-Bikes, die ohne Muskelkraft über sechs Stundenkilometer beziehungsweise mit Tretunterstützung bis maximal 45 Stundenkilometer schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig.

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