Privater Versicherungsschutz: Pflegefamilien sollten das Pflegekind in ihre private Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen. So sind Ansprüche Dritter auch gegenüber dem Pflegekind gedeckt. „Damit Haftpflichtansprüche der Pflegekinder gegenüber den Pflegeeltern und umgekehrt gedeckt sind, ...
from Google News
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen