Seit August 2013 bedürfen der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages in der gesetzlichen Krankenversicherung der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes muss in angemessenem Verhältnis zum Aufgabenbereich, zur ...
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