Wenn Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, AOK oder Ersatzkasse) pflichtversichert sind, dann bleiben Sie in dieser Krankenkasse, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Hier hat sich seit 2013 einiges geändert, was aber viele nicht wissen.
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