Nach einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Fahrtkosten des vom Geschädigten beauftragten Schadengutachters zwecks Fahrt in die Werkstatt zur Besichtigung des Fahrzeuges zahlen. Dies gilt auch, wenn das Unfallfahrzeug noch fahrtauglich ist. Das hat das ...
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