Samstag, 31. März 2018

Krankenversicherte der Axa und DKV können überhöhte Beiträge zurückfordern

Ein ganz ähnliches Urteil gibt es nun auch gegen die DKV-Krankenversicherung. Diesmal hat das Landgericht Frankfurt/Oder die Beitragserhöhungen aus den Jahren 2015 bis 2017 für unwirksam erklärt. Die Begründung ähnelt der des Landgerichts Potsdam im Fall der Axa-Krankenversicherung.

from Google News

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen