Bevor die Krankenkasse über den Antrag entscheidet, holt sie eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ein. Die MDK-Stellungnahmen sind qualitativ sehr unterschiedlich. Einige beschreiben gründlich die Situation des Patienten und geben nachvollziehbar eine ...
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