Für ihren Betrieb im Straßenverkehr sind aber eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Das gilt auch für versicherungspflichtige Elektrofahrräder. Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein ...
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