Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung der geschädigten Reiterin. Die Reiterin hatte mit der beklagten Pferdehalterin eine Reitbeteiligung vereinbart, wonach sie mit deren Pferd an drei Tagen in der Woche gegen Bezahlung von 100,- € monatlich ausreiten durfte. Bei einem Ausritt stürzte ...
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