Insoweit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung – an Stelle der Krankenversicherung – die Kosten der Heilbehandlung. Darüber hinaus gewährt jene bei bleibenden Gesundheitsschäden beispielsweise Leistungen wie die Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen, Hilfen zur Einrichtung ...
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