Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Die Pflegeversicherung ist in voller Höhe von der Steuer absetzbar, die gesetzliche Krankenversicherung zu einem großen Teil. Ausnahmen bilden hier die wählbaren Zusatztarife. Auch die Kosten ...
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