Achtung: Sind Familienmitglieder über die Krankenversicherung des Verstorbenen mitversichert, sollten sie sich wegen ihrer Weiterversicherung an die Kasse wenden. Doch keine Sorge: Zunächst besteht der der Krankenversicherungsschutz zunächst weiter. ▻ Wer in einer Privat-Haftpflicht ...
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