Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Krankenversicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Hierzu wird der persönliche Bedarf durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. Der MDK wird von ...
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