Freitag, 2. März 2018

VHS-Vortrag zu Pflegestufen und den neuen Pflegegraden

Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Krankenversicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Hierzu wird der persönliche Bedarf durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. Der MDK wird von ...

from Google News

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen