Donnerstag, 5. April 2018

Bayern: Zwei Touristen versuchen einen Baum umzusägen - das ist der kuriose Grund

Haftpflichtversicherung. Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.

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