„Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. „Das sollte auch ...
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