Freitag, 27. April 2018

Endlich: Ab dem 1. Juli gilt § 22a!

Erstmals haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen damit einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. § 22a schließt mit der Formulierung 'Menschen mit Pflegegrad' ausdrücklich ...

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