Die Frau ließ sich die Hautlappen dennoch für gut 5700 Euro entfernen - und verlangte die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dem Urteil des Sozialgerichtes Osnabrück zufolge muss die Krankenkasse diese Kosten nun tatsächlich übernehmen, obwohl keine funktionellen ...
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