In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre ein solcher Zustand unmöglich. Wenn die Rücklage dort das 1,5-fache einer Monatsausgabe übersteigt, muss der Rentenbeitrag sinken. So schreibt es das Gesetz vor. Dieses Prinzip will Spahn nun auf die Krankenversicherung übertragen. Und dabei hat ...
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