Donnerstag, 26. April 2018

Schäden durch 1. Mai-Krawalle

„Wer nur eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, muss die Schäden aus eigener Tasche zahlen“, so Boss. Allerdings sollte die Vollkaskoversicherung nur bei gravierenden Schäden in Anspruch genommen werden, da der Leistungsfall den Schadenfreiheitsrabatt belastet und ...

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