Unter Alkoholeinwirkung aufgefahren

16:06

Der VW, mit dem der Unfallverursacher unterwegs war, war für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr zugelassen, weil keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Außerdem konnte der 46-Jährige keinen gültigen Führerschein vorzeigen, da ihm dieser bereits entzogen wurde.

from Google News

You Might Also Like

0 Kommentare

Popular Posts

Like us on Facebook

Flickr Images