Donnerstag, 5. April 2018

Unter Alkoholeinwirkung aufgefahren

Der VW, mit dem der Unfallverursacher unterwegs war, war für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr zugelassen, weil keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Außerdem konnte der 46-Jährige keinen gültigen Führerschein vorzeigen, da ihm dieser bereits entzogen wurde.

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