Donnerstag, 26. April 2018

"Versicherung für Leihboote" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Für alle Schäden, die eine Person im Alltag an Dritten verursacht, kommt grundsätzlich die Privat-Haftpflichtversicherung auf. Dazu zählen auch Schäden, die ein Hobbykapitän mit geliehenen Wasserfahrzeugen bis zu einer Motorstärke von 75 kW, zum Beispiel einem kleinen Motorboot, verursacht.

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