In der gesetzlichen Rentenversicherung wäre ein solcher Zustand unmöglich. Wenn die Rücklage dort das 1,5fache einer Monatsausgabe übersteigt, muss der Rentenbeitrag sinken. So schreibt es das Gesetz vor. Dieses Prinzip will Spahn nun auf die Krankenversicherung übertragen. Und dabei hat er ...
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