Der auf dem Rücksitz schlafende, verletzte Kläger machte nun Ansprüche gegen den Fahrer bzw. die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges geltend. Hierbei hatte das Landgericht der Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 160.000 € zuzüglich Zinsen stattgegeben und festgestellt, dass die ...
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