Auf Geschäftsreise im Ausland? A1-Bescheinigung nicht vergessen!
10:15Betroffene, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, müssen sich an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wenden.
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Betroffene, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, müssen sich an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wenden.
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