Freitag, 1. März 2019

Auf Geschäftsreise im Ausland? A1-Bescheinigung nicht vergessen!

Betroffene, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, müssen sich an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wenden.

from Google News

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen