Urteil des LG Dortmund: Ausreiten stellt kein Pferdehüten dar
17:32Das bloße Ausreiten mit einem Pferd stellt kein Pferdehüten dar, sodass die Haftpflichtversicherung Schäden der Reiterin übernehmen muss.
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Das bloße Ausreiten mit einem Pferd stellt kein Pferdehüten dar, sodass die Haftpflichtversicherung Schäden der Reiterin übernehmen muss.
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