Haftpflichtversicherung: Wenn Halloween-Streiche teure Folgen haben
07:00Wenn hingegen weder das Kind noch die Eltern haften, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Der Grund: Versichert ist die gesetzliche Haftung.
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Wenn hingegen weder das Kind noch die Eltern haften, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Der Grund: Versichert ist die gesetzliche Haftung.
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