Ein Prüfbericht eines von der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen ist unbeachtlich, wenn keine Fahrzeugbesichtigung stattgefunden hat. Dies hat aktuell das Amtsgericht Ebersberg entschieden. Im vom Amtsgericht entschiedenen Fall war das Fahrzeug der Klägerin ...
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