Ein wesentlicher Punkt sei vorab klargestellt – bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners stets die Rechtsanwaltskosten des von ihm beauftragten Anwalts übernehmen. Sie haben also einen Erstattungsanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des ...
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