Liposuktion bei Lipödem: Bundessozialgericht weist Klage auf Kostenerstattung ab
20:24Kassel – Eine Liposuktion bei Lipödem ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die dauerhafte Wirksamkeit der Methode sei nicht ausreichend gesichert, befand heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 1 KR 10/17 R). Die Klägerin aus Baden-Württemberg leidet ...
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