POL-PDLU: Aufsteigen einer Drohne

09:12

MUSS eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb der Drohnen bestehen!(§§ 33, 37, 43 Abs. 2 LuftVG). Eine normale Privathaftpflichtversicherung deckt diese Betriebsgefahren in der Regel nicht! Fehlt diese Haftpflichtversicherung ist das eine Ordnungswidrigkeit gem. § 43(2) i.V.m. § 58 (1), Nr. 15a ...

from Google News

You Might Also Like

0 Kommentare

Popular Posts

Like us on Facebook

Flickr Images