POL-PDLU: Aufsteigen einer Drohne

09:22

Fehlt diese Haftpflichtversicherung ist das eine Ordnungswidrigkeit gem. § 43(2) i.V.m. § 58 (1), Nr. 15a LuftVG. Der Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme und Flugmodellen ist zum Beispiel grundsätzlich verboten: - über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm ...

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