Stellungnahme des BDK zur Kritik des Bundesrechnungshofs

10:24

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt dies ebenso wie für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten. Für gesetzlich Versicherte ist der Leistungsanspruch bereits eingeschränkt, da nur Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen ab einem bestimmten Schweregrad auf Kosten der Kassen behandelt ...

from Google News

You Might Also Like

0 Kommentare

Popular Posts

Like us on Facebook

Flickr Images